2-Tage Intensiv- Tagung
Digitale Zukunft im Betrieb für Betriebsräte und Jugendvertreter
Was heißt dies für uns als Vertreter des Betriebsrates?
In dieser zweitägigen Klausurtagung diskutieren wir unsere Position werksübergreifend, um strategisch für die Zukunft gerüstet zu sein.
Ihre Moderatoren
Jean-Louis Wolf
Ralf Holten
Ihr Referent
Dipl.Ing. (FH) Berthold Zehnder
Inhalt
- Begrüßung
- Situation der einzelnen Standort und Betriebe
Aktuelle Betriebsvereinbarungen und rechtliche Prüfung i.S.d. BetrVG
- Mobiles Arbeiten
die betrieblichen Regelungen in Ihrer rechtlichen Ausprägung - Leadership 2020 Fit for future
Umsetzung und betriebsverfassungsrechtliche - Zukunftsauswirkungen der Elektromobilität Mitbestimmung im Einzelfall
- Mitbestimmung im Betrieb, insbesondere JAV-Wahlen
- Nachbetrachtung
- Impulsreferat „IT-Sicherheit „ Die Möglichkeiten der IT eröffnen immer neue Chancen
… nur, hält die Sicherheit den wachsenden Herausforderungen auch stand?
Referent: Dipl.Ing. (FH) Berthold Zehnder, Zehnder Solution
Seminar-Termin
für das Q4 2024 und Jahr 2025 folgen in Kürze
Seminar-Zeiten
Beginn am ersten Tag: 9:30 Uhr
Ende am letzten Tag: 16:30 Uhr
Seminar-Ort
geplant Raum Speyer
Seminar-Kosten
€ 990,- (brutto) , plus Übernachtung
Fahrtkosten
Die Fahrtkosten sind vom Teilnehmer direkt mit dem Arbeitgeber abzurechnen. Es gelten die betriebsüblichen
Fahrtkostenregelungen.
Auskunft und Anmeldung
- Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Sie können hierzu gerne den umseitigen Abschnitt benutzen.
- Jeder Teilnehmer erhält eine schriftliche Anmeldebestätigung.
- Bei Stornierung der Anmeldung gelten folgende Regelungen:
Bei Rücktritt bis 3 Wochen vor Seminarbeginn fallen keine Kosten an.
Bei Rücktritt bis eine Woche vor Seminarbeginn stellen wir 20 % der Teilnehmergebühr in Rechnung.
Bei kurzfristiger Absage innerhalb einer Woche sind 50% der Teilnehmergebühr zu zahlen.
Bei Nichtteilnahme ohne vorherige Absage ist die volle Teilnehmergebühr fällig.
Bei Rückfragen wenden Sie sich direkt an uns unter der angegebenen Adresse.
Der Arbeitgeber ist zur Übernahme der Kosten nach § 37.6 BetrVG und § 96 Abs. 4 SGB IX verpflichtet.
Hier auch Angaben zu den Hotelkosten mit und ohne Übernachtung.