Für Bildungsträger nach dem Bildungszeitgesetz BW erfolgt ein Anerkennungsprozess. Die BBS-Berufsbildungsstätte der CGM e.V. ist durch das zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe anerkannt worden:
Die von uns angebotenen Veranstaltungen entsprechen bei Bedarf in der entsprechenden Rubrik den Anforderungen des Bildungszeitgesetz BW und damit auch anderer Bundesländer. Die erste erfolgte höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt dies. (vgl. LAG-Stuttgart, Az.: 2 Sa 4/17, Urteil vom 09.08.2017)